gemäß Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 13. Dezember 1999
gemäß Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 13. Dezember 1999
- Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik,
- Verein Deutscher Ingenieure,
- Schiffbautechnische Gesellschaft,
- VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.,
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches,
- Gesellschaft Deutscher Chemiker,
- Verein Deutscher Eisenhüttenleute,
- Deutscher Architekten- und Ingenieur-Verband,
- Deutsche Physikalische Gesellschaft,
- Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt,
- Gesellschaft für Informatik,
Der Vorstand der Stiftung hat eine Geschäftsstelle, die die Geschäfte nach den Beschlüssen des Stiftungsrates und den Anweisungen des Vorstandes führt und die Geldmittel verwaltet.
Satzungsänderungen können entweder in Sitzungen mit Dreiviertel-Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrates oder im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossen werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Senator für Justiz).
Die „Stiftung Werner-von-Siemens-Ring“ ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, zuletzt vom 13.06.2014 – Steuer-Nr. 27/605/57679 – als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit worden.
Zuwendungen an die „Stiftung Werner-von-Siemens-Ring“ sind daher steuerbegünstigt.